18.01.12 - Firmen-News - FULDA. Als erstes Personaldienstleistungsunternehmen Osthessens wurde die Petersberger Firma APO Personalservice von der Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit (I.Q.Z.) für Fairness und Korrektheit gegenüber ihren Mitarbeitern ausgezeichnet. Das Zeitarbeitsunternehmen, das seit 2003 im Landkreis Fulda und Umgebung in den Bereichen Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung und Outsourcing tätig ist, erfüllt alle definierten CSR (Corporate Social Responsibility)-Gütekriterien zur Zeitarbeit und überzeugte durch vorbildliche Arbeits- und Entlohnungsbedingungen. So wird APO ab diesem Jahr den neuen Tarifvertrag TarifPlus anwenden, der 7,7 % über den Branchentarifen liegt. „Das Qualitätssiegel Zeitarbeit setzt Zeichen für faire Bedingungen innerhalb der Zeitarbeitsbranche und bietet Mitarbeitern und Kunden zukünftig eine wichtige Entscheidungshilfe“, so der Geschäftsführer der APO Personalservice Klaus Zdiarstek.
Auszeichnung für faire Zeitarbeit: APO Personalservice erhält Qualitätssiegel und wendet TarifPlus an
LAG Berlin-Brandenburg stellt Nichtigkeit der Christlichen Tarife Zeitarbeit seit 2004 fest
Landesarbeitsgericht verneint Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP)
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) auch am 29. November 2004, 19. Juni 2006 und 9. Juli 2008 nicht tariffähig war und zu diesen Zeitpunkten keine Tarifverträge abschließen konnte. Die Begründung entspricht der des Bundesarbeitsgerichtes vom 14.12.2010: Die CGZP ist keine Spitzenorganisation nach § 2 Abs. 3 TVG. Außerdem geht der in der Satzung der CGZP festgelegte Organisationsbereich für die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung über den ihrer Mitgliedsgewerkschaften hinaus.
Da das Urteil auf der gleichen Basis wie das BAG – Urteil gefällt wurde, wurden folgerichtig keine Rechtsmittel zugelassen. Dagegen kann beim BAG Beschwerde eingelegt werden. Diese erscheint jedoch wegen der gleichen Begründung wenig erfolgreich.
In dem Beschlussverfahren stand nur die Tariffähigkeit zur Debatte. Folglich wurde und konnte keine Entscheidung bezüglich der Nachforderungen (Differenz zum Equal-Pay-Lohn) von Arbeitnehmern getroffen werden. Dies ist in Rechtsstreitigkeiten zu untersuchen, in denen Arbeitnehmer wegen der Unwirksamkeit der Tarifverträge Nachforderungen stellen.
Wegen der schwebenden Verfahren zur Nichtigkeit der christlichen Tarifverträge waren zum Bilanzstichtag 31.12.2010 Rückstellungen für Nachzahlungen an Arbeitnehmer und an die Sozialkassen in Ausreichender Höhe zu bilden. Hierfür wäre eine interne Berechnung (Status) vor Bilanzerstellung notwendig gewesen. Wäre eine Überschuldungssituation ohne positive Fortführungsprognose bei der Berechnung festgestellt worden, so hätte man Insolvenz anmelden müssen. Erste Überprüfungen einiger Bilanzen haben ergeben, dass keine ausreichenden Rückstellungen in 2010 gebildet wurden, um nicht überschuldet zu sein. Hier besteht der Verdacht einer Insolvenzverschleppung. Dies werden Staatsanwaltschaften klären.
Für Kunden der Zeitarbeit besteht also ein erhöhtes Risiko einer möglichen Durchgriffshaftung.
Die IQZ bietet inzwischen den Kunden der Zeitarbeit Beratung zur ”Compliance und Zeitarbeit” an, um immaterielle und materielle Risiken abzuwenden.
Jobexpress Bergischland GmbH wurde im Dezember erneut zertifiziert.
“Wer im Bergischen Land eine gut bezahlte Arbeit sucht, der findet sie garantiert in diesem Unternehmen” lautet das Fazit von Norbert Fuhrmann nach dem Jahresaudit. Der Personaldienstleister aus Solingen erfüllte wieder einmal alle CSR – Kriterien für die Zeitarbeit. Elfgard Grob und Daniel Buscher bieten ihren Mitarbeitern Arbeitsbedingungen, die deutlich über Tarif (durchschn. 18% in der Stichprobe) bezahlt werden. Daneben werden selbstverständlich auch Spesen vergütet.
Die mit Kundenbetrieben teilweise vereinbarten Besserstellungen reichen bis zu Equal Treatment – Vereinbarungen. “Eingruppierungen werden bei uns im Zweifel eher zu Gunsten des Mitarbeiters durchgeführt” erklärt Daniel Buscher die Philosophie des Unternehmens.
Wir freuen uns, dass wir dieses vorbildliche Unternehmen wieder mit dem Qualitätssiegel auszeichnen konnten.
Finanzkontrolle Schwarzarbeit ab Januar 2012 für Zeitarbeit zuständig
- Prüfung von Werkverträgen ob nicht eventuell illegale Arbeitnehmerüberlassung vorliegt (Scheinwerkverträge)
- Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen
- Vorenthaltung von Sozialbeiträgen (z.B. zu hoher Lohnersatz durch hohe Spesen oder Anwendung nichtiger Tarifverträge )
Bußgelder wurden erhöht
- Unzulässige Überlassung ins Bauhauptgewerbe bis 30.000 €
- Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht von geschäftlichen Unterlagen – bis 30.000 €
- Nichtgewährung von Equal Treatment, obwohl kein Tarifvertrag einbezogen wurde – bis 500.000 €
- Nichtgewährung von Equal Treatment, obwohl ein Fall der Drehtürregelung gegeben ist bis 500.000 €
- Anwendung eines unwirksamen Tarifvertrages – bis 500.000 €
- Unterschreitung des Mindestlohns – bis 500.000 €
- Nichtgewährung anderer Bedingungen als Mindestlohn (z.B. Nichtgewährung Zulagen/Urlaubs- und Weihnachtsgeld, zu wenig Urlaub etc.) – bis 500.000 €
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch!
Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein gesundes neues Jahr!
Unsere Geschäftsstelle steht Ihnen ab dem 9. Januar 2012 wieder vollumfänglich zur Verfügung.
Herzliche Grüße aus Sindelfingen,
Ihr Team der Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit (IQZ)
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Bildquelle: fotolia.de/IQZ
Unabhängige Überprüfung bestätigt Jobkontor GmbH fairen Umgang mit Mitarbeitern zu Konditionen, die deutlich über dem Durchschnitt der Branche liegen.
Hamburg, 16. Dezember 2011 | Der Hamburger Spezialist für die Chemische und Pharmazeutische Industrie ist von der Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit (IQZ) mit dem Qualitätssiegel Zeitarbeit ausgezeichnet worden. Im Rahmen der Überprüfung legten die unabhängigen Prüfer ein besonderes Augenmerk auf die tarifvertragsgerechte Entlohnung und Eingruppierung der rund 150 Mitarbeiter. „Jobkontor entlohnt weit über dem Durchschnitt. Die Mitarbeiter verdienen hier deutlich besser als in anderen Zeitarbeitsunternehmen und haben eine vielversprechende Aussicht auf eine dauerhafte Beschäftigung“, erklärt Norbert Fuhrmann, Geschäftsführer der IQZ. Weiterlesen
Kunden der Zeitarbeit wegen möglicher Durchgriffshaftung beunruhigt
Das CGZP-Urteil vom Dezember 2010 hat auch die Kunden von Zeitarbeitsunternehmen aufgeschreckt. Sie fürchten, im Falle einer Insolvenz ihres Verleihers für die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen haften zu müssen.
Seit dem 01.07.2011 werden Zeitarbeitsfirmen, die den CGZP-Tarif in den Jahren 2006 bis 2010 angewendet haben, von den Rentenversicherungsträgern geprüft. Hierbei wird festgestellt, ob die Unternehmen korrekt Beiträge abgeführt haben.
Bemessungsgrundlage für die Beiträge ist im Fall der Anwendung des unwirksamen CGZP-Tarifvertrages nicht das vertraglich geschuldete Entgelt nach CGZP-Tarifvertrag, sondern das Entgelt, das auf Grundlage des Equal-Pay-Grundsatzes geschuldet gewesen wäre.
Vorbildliche Zeitarbeit in Hamburg: Arbeit und Mehr in Hamburg erhalten erneut Qualitätssiegel Zeitarbeit
Hamburg, 12.12.2011| „Wir leben seit Jahren eine faire und seriöse Zeitarbeit in Hamburg“, erklärt Marlis Krause, geschäftsführende Gesellschafterin von „Arbeit und Mehr“. Ihre Geschäftspartnerin Karin Pitschel ergänzt: „Dabei tragen wir eine besondere Verantwortung für unsere Mitarbeiter und sorgen für deren wirtschaftliches Auskommen“. Das Unternehmen für kaufmännische Personaldienstleistung bietet seinen Beschäftigten interessante und gut bezahlte Anstellungen in Voll- oder Teilzeit. Weiterlesen
Modell Tarif Plus als Vorbild: Hundt will Verbesserung für Zeitarbeitnehmer
Während die Zeitarbeitgeberverbände BAP und iGZ nicht Willens sind Anpassungen im Lohngefüge der Zeitarbeitnehmer vor Ende der Tariflaufzeit in 2013 vorzunehmen, setzt Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hund auf dem unlängst zu Ende gegangenen Arbeitgebertag ein klares Zeichen und geht in Sachen Zeitarbeit auf die Gewerkschaften zu. Weiterlesen
Tarife: Der Knackpunkt am Stufenmodell der Verbände
Die politische Forderung an die Tarifpartner der Zeitarbeit die Löhne von Zeitarbeitskräften und Stammpersonal anzugleichen, steht seit Jahresbeginn im Raum. Die Unternehmen der Branche warten „sehnsüchtig“ auf ein Ergebnis, dass auch in der Praxis umsetzbar ist, da sie Planungssicherheit für die kommenden Monate und Jahre benötigen. Doch konnten die großen Zeitarbeitgeberverbände bislang nicht in Verhandlungen mit den Gewerkschaften eintreten.
Woran liegt das?
Seitens der Verbände wird ein Model der Anpassung an Equal Pay in der Metall- und Elektroindustrie diskutiert, dass in mehreren Stufen zu 90 % Equal Pay-Lohn führen soll. Weiterlesen









