Anwenderliste Christliche Tarifverträge

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Wir helfen Ihnen Ihr Risiko zu minimiren.

Wenn Sie Ihwissen möchten, welche Unternehmen in der Vergangenheit Christliche Tarifverträge (CGZP-Verträge) angewendet haben (bis 31.12.2010), dann schicken Sie uns eine Rechercheanfrage per Email.

Die Emailanschrift lautet hotinfo@iq-z.de

Die aktuelle und endgültige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat der CGZP die Tariffähigkeit von Anfang an abgesprochen. Daher fordern nun die Sozialversicherungsträger für den Zeitraum 2006 bis 2010 von den betreffenden Zeitarbeitsunternehmen für die Differenz zum Lohn der vergleichbaren Stammbeschäftigten die Sozialversicherungsbeiträge ein.

Die Lohndifferenzen müssen betroffene  Mitarbeiter bis zur Höhe des Equal Pay im Kundenbetrieb im Klageweg einfordern. Hierzu gibt es bisher eine Reihe von ruhenden Verfahren, die jetzt wieder aufgenommen werden.

Sollten Zeitarbeitsunternehmen die Nachforderungen nicht erfüllen können,  können unter Umständen auch deren Auftraggeber im Wege der Durchgriffshaftung betroffen sein.