Umsetzung des Mindestlohns ab Oktober 2022

 

 

Nach dem jüngsten Entwurf zum Mindestlohnerhöhungsgesetz soll der gesetzliche Mindestlohn zum 1.10.2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von zwölf Euro erhöht werden. Während  einige Arbeitgeberverbände noch mit dieser Regelung hadern, ist die mögliche Umsetzung  ab dem 01.10.2022 im TARIFPLUS-Tarifvertrag schon geregelt.