Impressum / AGBs:
IQZ Institut für Qualitätssicherung in der Zeitarbeit
Martinsallee 4
53359 Rheinbach
Institutsleiter Norbert Fuhrmann
Sitz des Instituts: Rheinbach
Ausschließlicher Gerichtsstand: Bonn
Telefon: 02226-899488-1
iphon 0176 102 909 29
E-Mail:Norbert.Fuhrmann@iq-z.info
Im Streitfall können Verbraucher die Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zur Lösung von Konflikten verwenden. Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Umsetzung
rheinland relations GmbH
Internet: www.rr-pr.com
Bildmaterial
unsplash.com und eigenes Material
Inhalte
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Markenrechte
"IQZ" und das "Qualitätssiegel faire Zeitarbeit" sind Marken im Eigentum des Instituts für Qualitätssicherung in der Zeitarbeit (kurz Institut) und dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Instituts verwendet werden. Jeder Verstoß gegen Urheberrechte oder sonstige Rechte, insbesondere unerlaubte Verwendung, Reproduktion oder Weitergabe einzelner Inhalte oder Teile der Marke wird sowohl zivilrechtlich, als auch strafrechtlich verfolgt. Nach einem positiven Audit und Verleihung des Qualitätssiegel faire Zeitarbeit, dürfen die Marken nur für 12 Monate ab Datum der Verleihung genutzt werden. Werden die Marken länger genutzt. So gilt ein monatliches Nutzungsentgelt von fünfhundert Euro pro Nutzungsmonat als vereinbart.
Urheberrechtliche Hinweise
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Verweise
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Rechtswirksamkeit des Haftungsausschlusses
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
AGBs
Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit für das Institut für Qualitätssicherung in der Zeitarbeit
Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sind integrierender Bestandteil von Beratungen, Seminaren und Audits. Sie gelten auch für die Verleihung der Auszeichnung „Qualitätssiegel faire Zeitarbeit“. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht. Das Institut ist berechtigt, Beratungen und Audits für das Qualitätssiegel faire Zeitarbeit durch freiberufliche Kooperationspartner durchführen zu lassen. Wird ein Auftrag beim Auftraggeber durchgeführt, sorgt dieser dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Prozesses förderliches Arbeiten erlaubt.
Geltungsbereich und Umfang– Die Geschäftsbedingungen gelten immer dann, wenn ihre Anwendung nicht ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen wurde. Für den Fall, dass diese Geschäftsbedingungen mit jenen des Auftraggebers konkurrieren, gehen die Geschäftsbedingungen des Instituts vor.
Alle Vereinbarungen zu Beratungen, Audits und sonstigen Rechtsgeschäften sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich erteilt und des Instituts bestätigt wurden. Wird eine Beratung bzw. ein Audit beim Kunden seitens des Institutes begonnen Ist der vollständige Auftragsinhalt zu Beginn der Auftragserteilung nicht oder nicht vollständig abschätzbar, kann eine mündliche oder schriftliche Rahmenvereinbarung geschlossen werden.
Umfang eines Beratungsauftrages
Der Umfang des Beratungsauftrages wird vertraglich vereinbart. Existiert keine schriftliche Vereinbarung, ergibt er sich aus den Umständen des konkreten Falles. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass er alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht und vollständig vorgelegt bekommt und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Bei individuellen Beratungsaufträgen ist eine Anzahlung von 30% des Brutto-Auftragswertes vor Beginn fällig.
Hotlineservice
Wird der Hotline-Service-Vertrag vom Kunden gebucht, umfasst dieser eine telefonische / emailbasierte Hotline zu allen die Arbeitnehmerüberlassung betreffenden Fragen zu. Im Einzelnen sind das Fragen zum AÜG sowie Erklärungen zu tarifrechtliche Fragen. Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der Beantwortung der Fragen nicht um eine Rechtsberatung im juristischen Sinn handelt. Der Hotlineservice kann entweder als Halbjahresvertrag mit einer Pauschale oder nach Einzelaufwand (nur emailbasiert) mit monatlicher Abrechnung gebucht werden. Ohne Hotlineservice-Vertrag ist keine Leistung durch die IQZ möglich.
Qualitätssiegel faire Zeitarbeit
Das Siegel kann nicht per Vertrag erworben werden, sondern wird ausschließlich nach einem bestandenen Compliance- und CSR- Audit für jeweils 12 Monate ab Datum der letzten Zertifizierung vom Institut für Qualitätssicherung in der Zeitarbeit an Unternehmen verliehen. In diesem Zeitraum darf es vom Träger werblich genutzt werden. Um Nachhaltigkeit bei der Unternehmensverantwortung zu dokumentieren, muss ein Audit nach 12 Monaten wiederholt werden. In Ausnahmefällen, nach schriftlicher Zustimmung durch das Institut für Qualitätssicherung in der Zeitarbeit, kann die Frist bis auf 18 Monate verlängert werden.
Das Compliance- und CSR- Audit wird mit einem Punktesystem bewertet. Um das Audit zu bestehen und das Qualitätssiegel faire Zeitarbeit verliehen zu bekommen, müssen mindesten 90 % der möglichen Punkte erreicht werden. Liegt das Prüfergebnis unter 85 %, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Es kann dann kein Qualitätssiegel faire Zeitarbeit verliehen werden.
Wird das Ziel von 90 % der erreichbaren Punkte verfehlt, aber mehr als 85 % erreicht, besteht die Möglichkeit der Nachprüfung innerhalb von 6 Monaten. Liegt das Nachprüfergebnis unter 90 % der erreichbaren Punkte, wird kein Qualitätssiegel faire Zeitarbeit verliehen.
Wann darf das Qualitätssiegel nicht mehr werblich benutzt werden?
- es werden Verstöße gegen die Zertifizierungskriterien festgestellt,
- es findet kein jährliches Reaudit bzw. kein Nachaudit statt,
- es wird ein Audit / Nachaudit nicht bestanden,
- es werden geleistete Audits nicht vergütet.
In diesen Fällen wird das Siegel mit sofortiger Wirkung nach einmaliger textlicher Aufforderung entzogen. Es besteht dann auch kein Anspruch mehr, die Marken und Logos weiter zu benutzen.
Haftung
Das Institut für Qualitätssicherung in der Zeitarbeit und die hinzugezogenen Kollegen handeln bei der Durchführung der Beratung, des Audits und der Seminare nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Es besteht nur dann ein Haftungsanspruch für Schäden, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gerichtlich nachgewiesen werden kann. Der Schadenersatz-anspruch kann nur innerhalb von drei Monaten nach Projektabschluss geltend gemacht werden.
Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Die Berater und Auditoren des Instituts sowie die hinzugezogenen Kollegen verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das Institut für Qualitätssicherung in der Zeitarbeit gewährleistet, gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses.
Honorar
Das Entgelt für die Leistungen des Institut für Qualitätssicherung in der Zeitarbeit richtet sich nach der jeweils gültigen auf der Homepage befindlichen Honorartabelle. Bei individuellen Beratungsaufträgen ist eine Anzahlung von 30% des Brutto-Auftragswertes vor Beginn fällig. Alle Rechnungen sind – soweit nichts anderes vereinbart – Innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 4 vom Hundert p.a. über dem jeweiligen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen.
Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn das Institut eine Bestellung bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Das Institut hält sich vor, einen Vertragsabschluss mittels einer Rechnung zu bestätigen.
Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Instituts
Fassung besteht seit 01.07.2022.
Honorartabelle für IQZ - Audits
ab 01.01.2025 erhöhen sich alle Honorare um 5% Alle Honorare verstehen sich als Festpreise inkl. Spesen und Fahrtkosten.
Alle Honorare sind Nettopreise; zzgl. ist die gesetzlichen MwSt zu entrichten.
Honorarstufe 1 | bis 30 extern Beschäftigte | 1.890,00 € |
Honorarstufe 2 | 31 bis 90 extern Beschäftigte | 2.520,00 € |
Honorarstufe 3 | 91 bis 150 extern Beschäftigte | 2.940,00 € |
Honorarstufe 4 | 151 bis 230 extern Beschäftigte | 3.360,00 € |
Honorarstufe 5 | 231 bis 300 extern Beschäftigte | 3.780,00 € |
Honorarstufe 6 | 301 bis 380 extern Beschäftigte | 4.200,00 € |
Honorarstufe 7 | 381 bis 500 extern Beschäftigte | 5.040,00 € |
Honorarstufe 8 | 501 bis 750 extern Beschäftigte | 5.565,00 € |
Ab 751 extern Beschäftigte |
auf Anfrage |
Honorare für Beratung und Hotline-Service
ab 01.10.2024
Alle Honorare für unsere Dienstleistung sind Festpreise; zzgl. ist die gesetzlichen MwSt zu entrichten.
Fester Tagessatz für Inhaus-Revision bzw. Beratung inkl. Spesen 1.900,00 €
Beratung / Revision nach Aufwand (Stundensatz) 200,00 €
Fahrtkosten pro KM 0,50 €
Fahrzeit pro 100 KM 100,00 €
Begleitung BA - Prüfung vor Ort inkl. Spesen 1.600,00 €
Hotline-Service-Halbjahresvertrag: alle Anfragen zu Zeitarbeitstarifen und Fragen
zum AÜG, telefonische oder per Mail, werden in spätestens 72 Stunden beantwortet 600,00 €
Hotline pro nachgefragtem Einzelfall (nur per Mail) mit monatlicher Abrechnung 100,00 €
Einzelheiten zur Beratung und zum Hotlineservice finden Sie im Bereich Impressum / AGBs