Nun doch weiter Kurzarbeitergeld in der Zeitarbeit

Vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges und der zu erwartenden negativen Folgen für den Arbeitsmarkt, hat Bundesarbeitsminister Heil angekündigt, dass Leiharbeitnehmer nun doch über den 31. März hinaus Kurzarbeitergeld erhalten können. Ursprünglich hatte die Ampel beschlossen, die Ausnahmeregelung für die Zeitarbeit Ende März auslaufen zu lassen.

 

Eine Kehrtwende gibt es offenbar auch in Sachen Erstattung Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Im Zuge der Kurzarbeits-Corona-Sonderregelungen konnten diese bei Kurzarbeit bis Ende 2021 vollständig erstattet werden, bis Ende März können Arbeitgeber noch die Hälfte erstattet bekommen. Mit einer nun geplanten Verordnungsermächtigung will sich die Regierung auch einen Blankoscheck ausstellen lassen, mit dem auch ab April noch bei Bedarf eine Erstattung ermöglicht werden kann, ohne dass das Parlament darüber entscheiden muss.

(Quelle Personalorder.de)