Seriöse Beratung zielt darauf ab, dass einschlägige Gesetze und Tarifverträge in den jeweiligen Kundenbetrieben beachtet werden. Eine umfangreiche prüfungssichhere Compliance-Kenntnis, praktische Erfahrung bei der rechts- und haftungssicheren Anwendung der Gesetze und eine ausgewiesene Tarifexpertise sind essentielle Qualitätsmerkmale. Hier können Halbwissen und Falschinformationen ansonsten sehr teuer werden.
Die Beraterqualität in der Zeitarbeit ist in der Tat objektiv prüfbar. Hierzu eignen sich oft die eigenen Statements eines Beraters. Ein Beispiel:
Wer lange Zeit, von 2003 bis ins Jahr 2010, für die unwirksamen Christlichen Dumping-Tarifverträgen geworben und Unternehmen bei deren Anwendung beraten hat, kann nicht als Tarifexperte bezeichnet werden. Wem die Wirkungsweise von Anerkennungstarifverträgen fremd ist und Sachverhalte aus Tarifverträgen (wie beim Tarifplus) wegen fehlender Kenntnis falsch interpretiert, kann nicht prüfungssicher beraten.Werden dann auch noch die Inhalte der Begriffe Equal Treatment und Equal Pay falsch interpretiert und damit die Gefahr hoher Bußgelder für Zeitarbeitsunternehmengroß, wird schlechter Rat teuer.
Wer eine fundierte, prüfungssichere Beratung möchte sollte sich an Compliance-Experten mit sicherer Tarifkenntnis und praktischer Erfahrung wenden.