Die Bundesagentur für Arbeit hat das Merkblatt für Leiharbeitnehmer aktualisiert.
Bitte darauf achten, dass das jeweils neuste Merkblatt muss jedem Leiharbeitnehmer
verpflichtend zusammen mit dem Arbeitsvertrag (ggf. in Muttersprache) ausgehändigt
wird. In dieser überarbeiteten Version (https://t1p.de/r4w3) sind über eine Link
die gültigen Mindestlöhne einzusehen.